Meine Leistungen

Energieausweis 

Ein Energieausweis wird zur Pflicht, wenn ein Gebäude oder Wohnung vermietet oder verkauft wird. Unterschieden wird hier zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes und soll eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Wohngebäuden darstellen. 
Der Verbrauchsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn ein Gebäude mehr als 5 Wohneinheiten besitzt und der Bauantrag nach dem  01.11.1977 gestellt wurde.

individueller Sanierungsfahrplan

Mit einem iSFP erhalten Sie einen Sanierungsfahrplan der individuell für Ihr Gebäude erstellt wird. Hier werden Energieeinsparpotentiale erfasst unter Berücksichtigung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wünsche der Bauherrschaft. Werden Maßnahmen aus dem iSFP bei einer Sanierung umgesetzt, erhalten Sie zusätzlich zur normalen Förderung nochmals 5% extra.

Nachweis EWärmeG bei Heizungstausch

Durch Inkrafttreten des Erneuerbare-Wärme-Gesetz sind 15% erneuerbare Energien nachzuweisen, wenn die Heizungsanlage komplett oder in Teilen ausgetauscht wurde. Es gibt viele Möglichkeiten diese 15% zu erreichen. Gerne berate ich Sie dazu, um mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden. Erfüllungsoptionen zum Nachweis finden Sie hier.

Nachweis Wärmeschutz für Neubau und Sanierung

Bei Neubauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden gelten strenge Vorgaben zur Energieeinsparung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz). Gerne berate ich Sie zu Dämmstoffen und Anlagentechnik und berechne erforderliche Maßnahmenpakete.

Fördermittelberatung

Sollen beim Neubau oder Sanierung Fördermittel beantragt werden, müssen am Gebäude Energieeinsparmaßnahmen eingehalten werden. 
Hier können entweder Einzelmaßnahmen gefördert werden oder einen Gesamtstandard im Vergleich zum Referenzgebäude in Potsdam zu erreichen.